Damit eine Empfehlung prämienberechtigt ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Für die Private Krankenversicherung (PKV) zählen ausschließlich Empfehlungen von Personen, die sich für eine private Voll-Krankenversicherung qualifizieren – dazu gehören: Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen über 73.800 EUR (Versicherungspflichtgrenze), Beamte, Selbstständige, Freiberufler.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählen Empfehlungen folgender Personengruppen: Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, Studenten, Schüler, Beamte.